Allgemeine Informationen zur Autoversicherung
Egal, ob man sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen kauft, die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland sind fest strukturiert. Wird ein Fahrzeug neu zugelassen oder auch nur auf einen anderen Eigentümer durch Verkauf umgeschrieben, muss in jedem Fall dem Straßenverkehrsamt eine sogenannte Versicherungsdoppelkarte vorgelegt werden, aus der der Versicherungsschutz hervor geht.
Auswahl der richtigen Autoversicherung
Bei der Auswahl der Versicherungsart hat man drei
Möglichkeiten.
01. man schließt nur eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug
ab (dieses ist gesetzlich ein Muss)
02. man schließt zusätzlich eine Teilkaskoversicherung ab, damit
Schäden am eigenen Fahrzeug durch Fremdeinwirkung, sei es
Einbruch/Diebstahl, Diebstahl der Autoantenne, unter gewissen
Umständen Bruch der Autoscheiben, versichert sind. Bei der
Teilkaskoversicherung hat man die Wahl zwischen TK ohne SB oder mit
SB (Selbstbeteiligung). Die Wahl der Versicherungsart orientiert
sich in den meisten Fällen an der Versicherungsprämie. Wählt man
z.B. eine TK mit 300 Euro SB so heißt das, die Versicherung
übernimmt die Schadensregulierung ab 301 Euro.
03. wer auf der ganz sicheren Seite sein will, schließt für sein
Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung ab. Diese Versicherungsvariante
sollte vor allem diejenigen in Erwägung ziehen, die sich einen
Neu-, Jahres- oder Vorführwagen zulegen, denn in dieser
Versicherungsklasse sind alle Schäden an seinem Fahrzeug, auch
durch Selbstverschulden (außer vorsätzlichem Handeln) abgedeckt.
Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit sich ohne SB oder aber mit
einer SB zu versichern. Das Schema ist das gleiche wie unter
Teilkaskoversicherung (02).