Bundesschatzbrief
Bei einem Bundesschatzbrief handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, die der Bund – genauer gesagt die Deutsche Finanzagentur – ausstellt. Das Besondere an einem Bundesschatzbrief ist, dass er nicht an der Börse gehandelt werden darf. Normalerweise steigen die Zinssätze auch bei Bundesschatzbriefen je nach Laufzeit jährlich an. Insgesamt gesehen siedelt sich die Rendite bei Bundesschatzbriefen im Durchschnitt bei ungefähr 2,5 Prozent im Jahr an. Man muss bei einem Bundesschatzbrief mindestens 52 Euro anlegen, wobei der Nennwert bei 50 Euro liegt. Bundesschatzbriefe werden umsonst bei der Deutschen Finanzagentur verwaltet. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man die Bundesschatzbriefe, die man bei der Deutschen Finanzagentur verwalten lässt, gegen andere mit besseren Renditen tauschen kann. Alle Verwaltungstätigkeiten wie beispielsweise Kauf, Verkauf, Umtausch oder die Rückgabe von Bundesschatzbriefen vor Ablauf der Laufzeit kann man per Internetbanking oder postalisch nachgehen. Wenn man seine Bundesschatzbriefe von einem anderen Institut verwalten lässt, muss man in den meisten Fällen mit Gebühren rechnen.Man unterscheidet zwei Arten von Bundesschatzbriefen. Es gibt den Typ A und den Typ B. Beim Typ A dauert die Laufzeit bis zu sechs Jahre. Gegen Ende jeden einzelnen Laufzeitjahres werden die Zinsen ausgezahlt, welche zum Stichtag der Zinszahlung steuerpflichtig sind. Beim Typ B dauert die Laufzeit bis zu sieben Jahre. Gegen Ende der Laufzeit werden dann die Zinsen gemeinsam mit der Rückvergütung für den Nennwert ausgezahlt, womit die ganze Summe an Zinsen bei Fälligkeit versteuert werden muss.
Die Zinsen beim Bundesschatzbrief
Insgesamt stiegen beim Bundesschatzbrief die Zinsen progressiv, wobei in den ersten Jahren weniger Zinsen als gegen Ende gezahlt werden. Dadurch sollen möglichst Anreize gegeben sein, dass man den Bundesschatzbrief auch bis zum Ende der Laufzeit behält. Sobald der Freibetrag vollkommen aufgebraucht ist, müssen die Zinsen auch voll besteuert werden. Seit Anfang des Jahres 2009 unterliegen Bundeschatzbriefe der Abgeltungssteuer.
